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Geistiges Eigentum (engl.intellectual
property,frz.propriété littéraire et artistique,
Synonymintellektuelles Eigentum) ist eine Sammelbezeichnung für Patent-, Gebrauchsmuster-
, Geschmacksmuster- und Urheberrechteund ein Begriff aus dem Gewerblichen Rechtsschutz
sowie dem Immaterialgüterrecht. Es bezeichnet Exklusivrechtean
immateriellen Gütern
(Ideen, Konzepten, Werken, Informationen…). Dabei wird meist jedem, außer dem
Rechteinhaber oder Lizenznehmer, Verwendung, Nachahmung oder unerlaubte
Kopie(Nutzung) der Immaterialgüter verboten. Die Theorie vom geistigen Eigentum entstand
größtenteils erst in der Neuzeit, vor allem ab dem 18. Jahrhundertund dort im Zusammenhang
mit dem Nachdruck von Büchern. Die Bezeichnung Immaterialgüterrecht entstand dagegen erst
gegen Ende des 19. Jahrhunderts.
Diese Rechte und ihre abgeleitetenRechtsderivatesind i. d. R. durch internationale Abkommen
geschützt und werden lizenziert, manchmal auch auf andere Weise übertragen, was den
Vorgängen Veräußerung, Vermietung entspricht. Meistens unterliegen diese Rechte
Einschränkungen durch Rechte der Allgemeinheit, wie etwa das Zitierrechtfür
urheberrechtlich
geschützte Werke, das Recht, Forschung ohne patentrechtliche Einschränkungen betreiben zu
dürfen, das Recht von Künstlern auf Parodien oder das Grundrecht der Informationsfreiheit.
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