Innovative Unternehmen, die ihre Entwicklungen gegen Nachahmung schützen möchten,
versuchen einen Patentschutz für solche Produkte und Verfahren zu erreichen, welche zu einem
wirtschaftlichen, technischen oder auch nur einem Marketingvorteil führen, um sich so einen
Wettbewerbsvorteil zu verschaffen. Ein umfassender Patentbestand eines Unternehmens kann
zudem dann hilfreich sein, wenn das Unternehmen von einem Patent eines Wettbewerbers
Gebrauch machen möchte (Cross-Licensing), da es im Gegenzug dem Wettbewerber die
Benutzung eines oder mehrerer seiner Patente anbieten kann.
Eine alternative Strategie für ein Unternehmen, anstelle von Patentanmeldungen zu versuchen,
Entwicklungen geheim zu halten, ist heutzutage aufgrund von häufigen Personalwechseln
zunehmend riskant, da die Gefahr des Bekanntwerdens der Entwicklung außerhalb des
Unternehmens groß ist. Zudem besteht die Gefahr, dass der Wettbewerb dieselben
Entwicklungen zum Patent anmeldet und aus einem möglicherweise erteilten Patent gegen das
Unternehmen vorgeht.
Eine nicht immer scharfe Trennung von Patentarten lautet wie folgt: Vorratspatente werden für
Erfindungen angemeldet, deren wirtschaftliche Verwertbarkeit zum Zeitpunkt der Anmeldung
noch nicht feststeht. Vorratspatente, die lediglich bestehende Patente verbessern, werden als
Ausbaupatente bezeichnet. Solche Vorratspatente tragen natürlich zu einem Ausbau des
eigenen Patentbestands bei (siehe oben).
Als Sperrpatente werden solche Patente bezeichnet, die vom Patentinhaber nicht genutzt
werden, sondern lediglich Dritten den Eintritt in ein bestimmtes Marktsegment verwehren sollen.
Weniger bekannt ist, dass im Bereich der StandardsIndustrieunternehmen seit Jahrzehnten
zusammenarbeiten, um Industrieprodukte kompatibel zu machen. Technische Verfahren, die in
einem Standard beschrieben worden sind, lassen sich nicht patentieren, da sie veröffentlicht
sind. Mitunter wird befürchtet, dass eine Firma ein patentiertes Verfahren in einen
Standardisierungsprozess einbringen und erst hinterher verraten kann, dass sie auf den Nun-
Standard Patente hält, um so durch die Standardisierung den eigenen Absatz zu steigern.
Es besteht jedoch grundsätzlich die Möglichkeit, dass bei öffentlichem Interesse eine
Zwangslizenz erteilt wird, wenn der Patentinhaber zuvor die Einräumung einer Lizenz gegen eine
angemessene Lizenzgebühr verweigert hat.